Unterschriftsbeglaubigungen - beglaubigte Kopien

In vielen Fällen wird vom Gesetzgeber bzw. von Banken/Versicherungen/Grenzbehörden etc. ein beglaubigt unterfertigtes Dokument / eine beglaubigte Kopie verlangt. Der Notar ist hierfür die richtige Anlaufstelle.

Die Unterschriftsbeglaubigung bzw. die Erstellung von beglaubigten Kopien sind grundsätzlich jederzeit während der Öffnungszeiten möglich. Um Wartezeiten zu vermeiden bzw. die Anwesenheit des Notars sicherzustellen, wird eine telefonische Voranmeldung empfohlen.

Unter einer "Unterschriftsbeglaubigung" versteht man die Bestätigung der Echtheit einer Unterschrift auf einem Dokument.

Damit eine Unterschrift beglaubigt werden kann, ist es erforderlich, dass die Person, deren Unterschrift beglaubigt werden soll, persönlich beim Notar erscheint und ihre Unterschrift vor dem Notar leistet. Sollte die Unterschrift bereits vorab geleistet worden sein, ist es selbstverständlich auch möglich, diese persönlich vor dem Notar anzuerkennen. Eine inhaltliche Prüfung des Dokuments wird hierbei grundsätzlich nicht vorgenommen.

 

Achtung:
Die Mitnahme eines amtlichen Lichtbildausweises ist zur Identitätsfeststellung erforderlich.

Unter einer "beglaubigten Kopie" versteht man die Erstellung eines Dokuments mit grundsätzlich derselben Gültigkeit wie beim Original. Die Kopie soll dabei das Original im rechtsgeschäftlichen Verkehr ersetzen. Mitzubringen ist lediglich das gewünschte Original-Dokument, von dem eine beglaubigte Kopie erstellt werden soll.

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Dr. Fister Paul

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