Unternehmensrecht - Gesellschaftsrecht - (Um-)Gründung
Sie wollen ein Unternehmen allein oder gemeinsam mit Ihren Partnern gründen. Auf der einen Seite soll die Gewinn- und/oder Verlustbeteiligung, auf der anderen Seite der Ausschluss der persönlichen Haftung für allfällige Unternehmensschulden oder andere wichtige Fragen im Zusammenhang mit der Unternehmensgründung behandelt werden.
Hierbei spielt die Wahl der jeweiligen Rechtsform (GmbH, OG, KG, Einzelunternehmen etc.) eine wichtige Rolle.
Das Unternehmens- und Gesellschaftsrecht zählt zu den wichtigsten Aufgabengebiete des Notars. Ob Maßnahmen nach dem UmGrStG gesetzt, Anteilsübertragungen oder generell die Neugründung von Gesellschaften (GmbH, OG, KG, Einzelunternehmen etc.) vorgenommen werden möge, ich stehe Ihnen in allen unternehmens- und gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten gerne zur Verfügung.
Als Notar übernehme ich für Sie sowohl die Gründung als auch den Eintrag der jeweiligen Rechtsträger in das Firmenbuch. Meine Dienstleistungen umfassen darüber hinaus die Behandlung der Fragen im Zusammenhang mit Betriebsgründungen, mit Gesellschafts- und Abtretungsverträgen sowie Unternehmenskaufverträgen, die Beurkundung von Generalversammlungen, Umgründungsmaßnahmen sowie das Erstellen entsprechender Firmenbucheinträge und sämtliche mit diesen Themenkreisen verbundene Agenden.