Testament - Verlassenschaft - Erbenmachthaber
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Testament
Sie machen sich schon länger Gedanken, wer Ihr Haus/Ihre Wohnung/Ihr Wertpapierdepot/Ihr Unternehmen oder Ihren Hausrat erben soll? Sie wollen nicht, dass eine bestimmte Person Ihr Vermögen erbt? Sie wollen vermeiden, dass es hinsichtlich der Vermögensaufteilung nach Ihrem Ableben zu Familienstreitigkeiten kommt?
Diese und ähnliche Fragen können Sie mittels eines Testaments regeln. Ein Testament ist eine schriftliche Erklärung des Erblassers, an wen das zum Zeitpunkt seines Ablebens vorhandene Vermögen übergehen soll. Gerne werden Testamente mit Auflagen, wer sich beispielsweise um die Ausrichtung der Bestattung oder um die Grabpflege kümmert, verbunden. Die jeweiligen Formulierungen sollen klar und völlig unmissverständlich sein und keinerlei Möglichkeit zu unterschiedlichen Auslegungen bieten. Da bei Errichtung von fremdhändig geschriebenen Testamenten strenge Formvorschriften zu beachten sind, empfiehlt sich jedenfalls die Inanspruchnahme professioneller Unterstützung.
Ihr Testament wird im Österreichischen Zentralen Testamentsregister gespeichert und registriert. Das Original wird von mir bzw. von meinem Kanzleinachfolger lebenslänglich verwahrt. Im Ablebensfall kommt es durch die verpflichtend vorzunehmende Testamentsregisterabfrage zur Testamentskundmachung durch den Gerichtskommissär im Verlassenschaftsverfahren, so dass Ihr Testament immer rechtzeitig aufgefunden wird.
Weitere mit dem Ableben verbundene Rechtsgeschäfte sind der Erb- und Pflichtteilsverzicht oder die Schenkung auf den Todesfall, die ebenfalls im Österreichischen Zentralen Testamentsregister gespeichert und registriert und die Originale auf Lebensdauer vom Notar verwahrt werden.
Gerne können Sie zu diesen Themen einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren.
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