Testament - Verlassenschaft - Erbenmachthaber
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Testament
Sie machen sich schon länger Gedanken, wer Ihr Haus/Ihre Wohnung/Ihr Wertpapierdepot/Ihr Unternehmen oder Ihren Hausrat erben soll? Sie wollen nicht, dass eine bestimmte Person Ihr Vermögen erbt? Sie wollen vermeiden, dass es hinsichtlich der Vermögensaufteilung nach Ihrem Ableben zu Familienstreitigkeiten kommt?
Diese und ähnliche Fragen können Sie mittels eines Testaments regeln. Ein Testament ist eine schriftliche Erklärung des Erblassers, an wen das zum Zeitpunkt seines Ablebens vorhandene Vermögen übergehen soll. Gerne werden Testamente mit Auflagen, wer sich beispielsweise um die Ausrichtung der Bestattung oder um die Grabpflege kümmert, verbunden. Die jeweiligen Formulierungen sollen klar und völlig unmissverständlich sein und keinerlei Möglichkeit zu unterschiedlichen Auslegungen bieten. Da bei Errichtung von fremdhändig geschriebenen Testamenten strenge Formvorschriften zu beachten sind, empfiehlt sich jedenfalls die Inanspruchnahme professioneller Unterstützung.
Ihr Testament wird im Österreichischen Zentralen Testamentsregister gespeichert und registriert. Das Original wird von mir bzw. von meinem Kanzleinachfolger lebenslänglich verwahrt. Im Ablebensfall kommt es durch die verpflichtend vorzunehmende Testamentsregisterabfrage zur Testamentskundmachung durch den Gerichtskommissär im Verlassenschaftsverfahren, so dass Ihr Testament immer rechtzeitig aufgefunden wird.
Weitere mit dem Ableben verbundene Rechtsgeschäfte sind der Erb- und Pflichtteilsverzicht oder die Schenkung auf den Todesfall, die ebenfalls im Österreichischen Zentralen Testamentsregister gespeichert und registriert und die Originale auf Lebensdauer vom Notar verwahrt werden.
Gerne können Sie zu diesen Themen einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren.
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Verlassenschaft
Nach einem Sterbefall leitet das örtlich zuständige Bezirksgericht das Verlassenschaftsverfahren ein und beauftragt den Notar mit der Durchführung desselbigen.
Im Zuge des Verlassenschaftsverfahrens wird mit den nächsten Auskunftspersonen die Todesfallaufnahme errichtet, die Verwandtschaftsverhältnisse geklärt, alle Vermögenswerte (Aktiva und Passiva) erhoben und sodann die Abhandlung durchgeführt. Im Zuge des Verlassenschaftsverfahrens werden auch alle persönlichen Anliegen, wie insbesondere Wohnungsrückstellungen und Räumungen oder allfällige Haftungen für Nachlassverbindlichkeiten, besprochen. Dabei werden Sie von der ersten Verfahrenshandlung bis zur vollständigen Erledigung einschließlich allfälliger Grundbuchshandlungen vom Notar und seinem Team begleitet und unterstützt.Nach der für den Bezirk Favoriten geltenden Verteilungsordnung ist die Zuständigkeit des öffentlichen Notars Dr. Paul Fister als Gerichtskommissär in nachstehenden Sterbefällen gegeben, und zwar:
Jänner - April von 06. bis 09. des Monats
Mai - August von 05. bis 09. des Monats
September - Dezember von 06. bis 09. des Monats
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Erbenmachthaber
Unabhängig von der gesetzlichen Zuständigkeit eines Notars können die Erben mich mit der Durchführung des Verlassenschaftsverfahrens im schriftlichen Weg als sogenannter Erbenmachthaber beauftragen. Dabei werde ich als Ihre Vertrauensperson tätig, verfasse sämtliche Gerichtseingaben und vertrete Sie im Verlassenschaftsverfahren vor Gericht. Die Tätigkeit als Erbenmachthaber erlaubt mir das Führen von Verlassenschaften im gesamten Bundesgebiet ohne jegliche räumliche Einschränkung, so dass Sie weder bei einem anderen Notar noch bei Gericht erscheinen müssen.