Parzellierung - Stadterweiterung

Sollen die Grenzen eines Grundstücks verändert werden, sei es durch Teilung, sei es durch Vereinigung mit den Flächen anderer Grundstücke, spricht man von einer Parzellierung im weiteren Sinn. Zu beachten sind neben gesetzlichen Teilungsbeschränkungen der einzelnen Bundesländer auch Fragen, wie die Anbindung an das Öffentliche Gut bei Bauplatzschaffungen (Grundabtretungen) oder die Einräumung von Geh-, Fahr- und/oder Leitungsrechten, um eine allenfalls geplante spätere Aufschließung des neu geschaffenen Grundstücks zu gewährleisten.


Die Grundstücksteilung oder Flächenvereinigung wird von einem Zivilgeometer nach Vermessung anhand eines Teilungsplanes vorbereitet. Dieser bedarf sodann je nach Bundesland verschiedener Genehmigungen (zuständig hierfür in Wien ist die MA 64) und danach der Bescheinigung durch das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV). Der Teilungsplan ersetzt keine Titelurkunden zur Übertragung des Eigentums an den betroffenen Grundstücken. Er ist in aller Regel befristet, dies bedeutet, dass er innerhalb eines bestimmten Zeitraums im Grundbuch durchzuführen ist.


Auf Grund meiner langjährigen Tätigkeit bei der grundbücherlichen Durchführung umfangreicher Teilungspläne insbesondere im Zusammenhang mit Stadterweiterungsgebieten in den Wiener Randbezirken verfüge ich über die nötige Erfahrung und das entsprechende einschlägige Fachwissen auf diesem Gebiet.


Meine Dissertation setzt sich mit dem Thema "Baulandsicherung - der Raumordnungsvertrag" auseinander, so dass mich das Thema rund um die Mobilisierung des Baulandmarktes einschließlich der Stadterweiterung und den damit verbundenen grundbuchstechnischen Agenden seit meinem Studium beschäftigt.

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