Kaufvertrag - Schenkungsvertrag - Übergabsvertrag
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Kaufvertrag
Ein Haus oder eine Wohnung kauft bzw, verkauft man nicht jeden Tag. Man trifft meist eine bedeutende Lebensentscheidung und sieht sich dabei mit vielen finanziellen und juristischen Fragen konfrontiert. Dies stellt oft eine große Herausforderung dar. Als Notar helfe ich Ihnen gerne und nehme für Sie die vollständige Abwicklung Ihres An- oder Verkaufes vor.
Im Rahmen der Abwicklung
- erstelle ich den nach Ihren individuellen Bedürfnissen angepassten Kaufvertrag,
- beglaubige ich Ihre Unterschriften,
- hebe ich die anfallende Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr für das Grundbuch ein und führe diese Beträge im Rahmen der Selbstberechnung nach den §§ 11 ff GrEStG an das Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel ab,
- eröffne ich bei der Notartreuhandbank AG als zu einem Einlagensicherungssystem gehörenden und anerkannten Kreditinstitut iSd § 37a BWG iVm § 109a Abs 5 NO (nähere Informationen zur Einlagensicherung unter www.notartreuhandbank.at) ein Treuhandkonto, über welches die gesamte finanzielle Abwicklung erfolgt.
- kümmere ich mich um eine allfällige Lastenfreistellung des Kaufobjektes (Rückzahlung von Darlehens- und/oder Kreditresten aus dem Kaufpreiserlag)
- hole ich die für die Gültigkeit des Kaufvertrages erforderlichen Genehmigungen (Ausländergrundverkehr, Verkehr mit land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken, etc.) ein,
- übernehme ich die Haftung gegenüber Banken, die den Kaufpreis oder Teile hiervon finanzieren,
- stelle ich die gewünschte Grundbuchordnung her,
so dass ich dem Wunsch der Klienten, wonach die gesamte Angelegenheit in einer Hand vereinigt und dabei rasch, ökonomisch und transparent abgewickelt werden möge, Rechnung trage.
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Schenkungsvertrag - Übergabsvertrag