Bauträgervertrag - Wohnungseigentumsvertrag
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Bauträgervertrag
Unter einem Bauträgervertrag wird ein Kaufvertrag über eine noch nicht errichtete, sohin in Bau befindliche, Wohneinheit (Wohnung, Haus) verstanden. Der Inhalt und Umfang eines solchen Kaufvertrages sind durch das Bauträgervertragsgesetz (BTVG) zwingend vorgegeben, wobei das besondere Schutzbedürfnis des Erwerbers (Käufers) der Wohneinheit durch zahlreiche nicht abdingbare Bestimmungen abgesichert ist. Die Absicherung seines Eigentumsrechts, die Zahlung nach Ratenplan oder die umfassenden und zu dokumentierenden Aufklärungspflichten sind charakteristisch.
Die zwingenden Bestimmungen des BTVG sind nicht nur bei Großprojekten, sondern beispielsweise auch beim Verkauf eines im Ausbau befindlichen Rohdachbodens anzuwenden.
Gerne übernehme ich als Notar die Funktion des Vertragserrichters und Treuhänders. Durch meine jahrelange Tätigkeit auf diesem Gebiet verfüge ich über die nötige Erfahrung und das entsprechende "Know-how" für eine erfolgreiche Umsetzung und reibungslose Abwicklung und bin Ihr sicherer Ansprechpartner in allen Angelegenheiten des Bauträgervertragsrechts.
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Wohnungseigentumsvertrag